Versteigerung - hamburg.de
Versteigerung nach den Vorschriften des öffentlichen Rechts:· Versteigerung beweglicher Sachen, an denen - der Bund, die Länder und Gemeinden - sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten, Stiftungen Eigentumsrechte, Pfandrechte oder andere Rechte erworben haben.