Die Verpackungsverordnung - IHK zu Dortmund
eine Verkaufsverpackung (beim Endverbraucher) oder als Transportverpackung (beim Vertreiber) einzustufen ist. Der Anfall beim Endverbraucher hat also immer die Einordnung als Verkaufsverpackung zur Folge. Beispiel 1: Das Verpacken einer oder mehrerer Flaschen Olivenöl in …